Finanzierung

Gedenkstättenfahrten

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Snapshot Bildung und Schule
Steckbrief, Förderkonditionen
Steckbrief

Trägern der Jugendarbeit können Zuschüsse für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Das Kultusministerium fördert Gedenkstättenfahrten nach der Verwaltungsvorschrift vom 21.6.2017.

Der Zuschuss wird in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt. Er beträgt maximal 50 Prozent der als notwendig anerkannten Fahrkosten zwischen dem Ausgangsort und der Gedenkstätte.

Alle Informationen lassen sich auch unter https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan/gedenkstaettenfahrten finden.

Adresse, Kontakt
Adresse

Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg e.V.
Gedenkstättenfahrten
Im Haus der Jugendarbeit Stuttgart
Siemensstr.11
70469 Stuttgart
Deutschland

Telefon
0711 / 896915-50
E-Mail
info@jugendakademie-bw.de
Förderfeld, Organisationsart
Organisationsart
Region, Partner
Region: Kreis > Stadt > Stadtteil
Infos
Zuletzt geändert
21.02.2020 - 14:35
Inhaltstyp

Finanzierung

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