Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden für:Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten;Erwerb, Einrichtung, Ausstattung und Sanierungsmaßnahmen fester Jugendzeltplätze.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-sein/zuschuesse-der-wsj/landesjugendplan/jugenderholungseinrichtungen
Württembergische Sportjugend Jugenderholungseinrichtungen 70372 Stuttgart Deutschland
Finanzierung
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