Finanzierung

Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern

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Steckbrief, Förderkonditionen
Steckbrief

Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein). Der Zuschuss wird gewährt für Teilnehmer im Alter zwischen 6 und 26 Jahren. Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Menschen kann auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-sein/zuschuesse-der-wsj/landesjugendplan/jugenderholungsmassnahmen

Adresse, Kontakt
Adresse

Württembergische Sportjugend
Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern
70372 Stuttgart
Deutschland

Telefon
0711 / 28077-140
E-Mail
zuschuss@wsj-online.de
Förderfeld, Organisationsart
Region, Partner
Region: Kreis > Stadt > Stadtteil
Infos
Zuletzt geändert
22.02.2020 - 20:55
Inhaltstyp

Finanzierung

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