Finanzierung

Kinder- und Jugendplan des Bundes

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Steckbrief, Förderkonditionen
Steckbrief

Das Bundesfamilienministerium regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese, wenn sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Das ist in Paragraph 83 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch festgelegt.

Diese Aufgabe erfüllt das Bundesfamilienministerium mit dem im Jahr 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP - vor dem Jahr 1994 Bundesjugendplan). Der Kinder- und Jugendplan ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und der größte Haushaltsansatz der Förderprogramme des Bundesfamilienministeriums. Mit der Programmstruktur, bestehend aus insgesamt 21 Förderprogrammen, werden die vielfältigen Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-des-kinder--und-jugendplans-des-bundes/133494

Adresse, Kontakt
Adresse

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Deutschland

Geo Location
52.51329725, 13.387391316441
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03018/ 555 - 0
E-Mail
poststelle@bmfsfj.bund.de
Förderfeld, Organisationsart
Förderfeld
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Region, Partner
Region
Region: Kreis > Stadt > Stadtteil
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Zuletzt geändert
22.02.2020 - 20:42
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