Beschreibung
- für junge Menschen unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II erhalten und noch keinen Ausbildungsplatz haben.
- Jugendliche ohne einen Ausbildungsplatz, die von der Berufsberatung /Agentur für Arbeit betreut werden
- Jugendliche am Übergang von Schule zu Beruf: DIE BERUFSSCHULPFLICHT MUSS ERFÜLLT SEIN!
- Bewerber für eine Ausbildungsstelle werden von der Berufsberatung/ Agentur für Arbeit - sollten die Voraussetzungen und die entsprechende Motivation vorhanden sein - in die entsprechenden BvB Maßnahmen zugewiesen.
- die BvB gilt in der Regel für 10 Monate/Vollzeit bei wöchentlicher Anwesenheitszeit
es besteht auch die Möglichkeit über eine externe Prüfung den Hauptschulabschluss nachzuholen.
Inhalte im Besonderen: Berufsfindung mit Eignungsanalyse; Bewerbungstraining; Praktika in Kooperation mit regionalen Betrieben; Lernen in kleinen Gruppen; Beratung u. Begleitung durch Lehrer u. Pädagogen; etc.